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   OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22   

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OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22 (https://dejure.org/2022,15431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2022 - 10 LA 18/22 (https://dejure.org/2022,15431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - 10 LA 18/22 (https://dejure.org/2022,15431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 3 S 1 WaldLG ND; § 2 Abs 7 Nr 4 WaldLG ND; § 2 Abs 7 Nr 5 WaldLG ND; § 8 Abs 1 WaldLG ND; § 8 Abs 2 WaldLG ND; § 8 Abs 7 WaldLG ND; § 9 WaldLG ND
    Erstaufforstung; Schmuckreisig; Waldbegriff; Waldeigenschaft; Weihnachtsbaumkultur; Wiederaufforstung; Wiederaufforstungsanordnung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.10.1982 - 14 A 121/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    "Bei der Anordnung einer Wiederaufforstung nach einer ungenehmigten Waldumwandlung hat der Verpflichtete grundsätzlich den vorherigen Zustand der Fläche wiederherzustellen (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246).

    Enthält die Wiederaufforstungsverfügung keine konkreten Vorgaben zur Art und Weise der Durchführung, kann sich der Verpflichtete an den vormals vorhanden gewesenen Baumarten orientieren (vgl. Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 40 und Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.1987 - 19 B 83 A.25 -, AgrarR 1988, 141, 142, jeweils zu einer Ersatzaufforstung, und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246) oder sonstige im konkreten Fall standortgerechte Baumarten verwenden.

    Dem Gesetzgeber kommt es "nur" auf die Wiederbestockung der Fläche mit standortgerechten Waldbäumen an, wobei der Verpflichtete sowohl hinsichtlich der Auswahl der Arten als auch bezüglich der Pflanzdichte nach den ihm als Forstwirt bekannten Regeln zu verfahren hat, die allgemein bei der Anpflanzung von Waldbäumen zu beachten sind (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 41 zu einer Ersatzaufforstung und Endres, BWaldG, 2013, § 11 Rn. 21).

    Innerhalb dieses Rahmens können auch wirtschaftliche Überlegungen des Verpflichteten eine Rolle spielen (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 185b; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246) und er kann sich insoweit auch fachlich beraten lassen (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; VG Stade, Urteil vom 15.05.2006 - 1 A 979/05 -, juris Rn. 28).

    Die Anordnung der "bloßen" Wiederaufforstung ist zur Wahrung des Grundsatzes der Bestimmtheit ausreichend (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 190a m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.1991 - 20 A 1071/90 -, S. 8, v.n.b.; i.E. so wohl auch Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.10.1978 - IX A 668/77 -, RdL 1979, 249, 250; VG Münster, Urteil vom 29.11.1988 - 7 K 1866/87 -, NVwZ-RR 1990, 10).

    Eine weitere Konkretisierung ist andererseits auch nicht - bei Wahrung von Art. 14 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - ausgeschlossen, so können beispielhaft standortgerechte Baumarten benannt (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; nach OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.06.1985 - 20 A 460/84 -, NuR 1985, 331, 332 ist auch die Vorgabe der Baumart und der Stückzahl zulässig; so auch Endres, a.a.O., § 9 Rn. 20 Fn. 140) oder nicht standortgerechte Baumarten ausgeschlossen werden (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 185b, 191).".

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.12.2019 - 20 ZB 19.602 -, juris Rn. 5).

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27 m.w.N., und Beschluss vom 18.1.2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, n.v., vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren, sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Beschluss vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, Rn. 3 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).

    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

  • VGH Hessen, 01.09.1994 - 3 UE 154/90

    Klageart - Anfechtung einer mit einer Rodungsgenehmigung verbundenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Enthält die Wiederaufforstungsverfügung keine konkreten Vorgaben zur Art und Weise der Durchführung, kann sich der Verpflichtete an den vormals vorhanden gewesenen Baumarten orientieren (vgl. Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.7; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 40 und Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.1987 - 19 B 83 A.25 -, AgrarR 1988, 141, 142, jeweils zu einer Ersatzaufforstung, und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246) oder sonstige im konkreten Fall standortgerechte Baumarten verwenden.

    Dem Gesetzgeber kommt es "nur" auf die Wiederbestockung der Fläche mit standortgerechten Waldbäumen an, wobei der Verpflichtete sowohl hinsichtlich der Auswahl der Arten als auch bezüglich der Pflanzdichte nach den ihm als Forstwirt bekannten Regeln zu verfahren hat, die allgemein bei der Anpflanzung von Waldbäumen zu beachten sind (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 41 zu einer Ersatzaufforstung und Endres, BWaldG, 2013, § 11 Rn. 21).

    Danach bedarf es in einer Wiederaufforstungsverfügung grundsätzlich keiner konkreten Angabe der zu verwendenden Baumarten (Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, juris Rn. 40 f. zu einer Ersatzaufforstung; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.09.1995 - 3 L 3377/94 -, NuR 1997, 100, 101).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Ein "Entscheidungszeitraum" hinsichtlich der weiteren Nutzung der früheren Sonderkultur kann dem Eigentümer lediglich solange zukommen, wie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 3 bis 5 NWaldLG für das Vorhandensein von Wald noch nicht erfüllt sind bzw. die Ausschlüsse nach § 2 Abs. 2 und 7 NWaldLG noch vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.9.2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 16).

    Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG noch nicht erfüllt sind bzw. die Ausschlüsse nach § 2 Abs. 2 und 7 NWaldLG noch vorliegen, ist wiederum einer allgemeinen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich, weil die Dauer des Entstehens von Wald im Sinne der vorgenannten Vorschriften wie ausgeführt von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhängt (Senatsbeschluss vom 21.9.2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts richten sich im Einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 22.2.2018 - 9 B 26.17 -, juris Rn. 6, und Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 11).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, n.v., vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 15, und vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 3).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, n.v., vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., und vom 13.1.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2, vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1985 - 20 A 460/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Für durchgewachsene Weihnachtsbaumkulturen ist dementsprechend ebenso wie für Restflächen ehemaliger Baumschulen, auf denen die Forstpflanzen durchgewachsen sind, die Waldeigenschaft zu bejahen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.6.1985 - 20 A 460/84 -, juris Leitsatz 1, AgrarR 1986, 143; Klose/Orf, Forstrecht, 2. Auflage 1998, § 2 Rn. 9b, 40).

    Eine weitere Konkretisierung ist andererseits auch nicht - bei Wahrung von Art. 14 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - ausgeschlossen, so können beispielhaft standortgerechte Baumarten benannt (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.10.1982 - 14 A 121/81 -, NuR 1984, 245, 246; nach OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.06.1985 - 20 A 460/84 -, NuR 1985, 331, 332 ist auch die Vorgabe der Baumart und der Stückzahl zulässig; so auch Endres, a.a.O., § 9 Rn. 20 Fn. 140) oder nicht standortgerechte Baumarten ausgeschlossen werden (Klose/Orf, a.a.O., § 9 Rn. 185b, 191).".

  • OVG Sachsen, 13.10.2015 - 3 A 299/14

    Abstufung einer Staatsstraße zur Ortsstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22
    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.12.2019 - 20 ZB 19.602 -, juris Rn. 5).

    Eine Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 27 m.w.N., und Beschluss vom 18.1.2017 - 8 LA 162/16 -, juris Rn. 27; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 -, juris Rn. 7).

  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 12 LA 174/12

    Ablehnung von Beweisanträgen durch das VG i.R.d. Genehmigung für die Errichtung

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • VGH Bayern, 19.02.1987 - 13 A 87.00613
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2013 - 10 LA 163/11
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09

    Erteilung einer Genehmigung für die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18

    Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland;

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

  • VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 245.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2000 - 7a D 101/97

    Ausweisung einer früheren Baufläche)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 10 LA 142/18

    Cross-Compliance; Mitarbeiter; Pflanzenschutzmittel; Sorgfaltspflicht

  • OVG Niedersachsen, 25.09.1995 - 3 L 3377/94

    Voraussetzungen für Waldumwandlungsgenehmigung; Existenzsicherung; Waldanteil;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 11 N 43.16
  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 ZB 19.602

    Keine Verstoß gegen freie Beweiswürdigung

  • BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 11.18

    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche

  • VG Schleswig, 13.10.1999 - 1 A 20/98
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

  • VG Münster, 29.11.1988 - 7 K 1866/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2001 - 7 B 1939/00
  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 11 ZB 23.1360

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme genügt dagegen zur Begründung ernstlicher Zweifel nicht (Rudisile, a.a.O. § 124 Rn. 26g m.w.N.; stRspr vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2023 - 9 ZB 22.1947 - juris Rn. 12; B.v. 1.3.2022 - 9 ZB 21.85 - juris Rn. 20; B.v. 18.12.2019 - 20 ZB 19.602 - juris Rn. 5; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 14.8.2023 - 3 L 54/23 - juris Rn. 7; OVG Bremen, B.v. 13.3.2023 - 2 LA 301/21 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 2.8.2022 - 12 A 766/20 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 28.7.2021 - 12 A 4504/19 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 27.6.2022 - 10 LA 18/22 - juris Rn. 5 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 LB 18/23

    Bebauungsplan; Umwandlungsgenehmigung; Waldumwandlung; Genehmigungsfreiheit einer

    Das entspricht der Rechtsprechung des für das Waldrecht originär zuständigen 10. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der ausführt, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NWaldLG sei einschlägig, soweit die Umwandlung für die Umsetzung der Regelungen im Bebauungsplan notwendig ist (NdsOVG, Beschl. v. 27.6.2022 - 10 LA 18/22 -, NdsVBl. 2022, 317 = AUR 2022, 426 = juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2022 - 12 A 1504/20

    Anforderungen an Widerlegung des Befahrens von Blüh- und Schonstreifen für

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 12 A 1975/09 -, juris Rn. 5 m. w. N., und vom 5. Oktober 2021 - 12 A 3342/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 10 LA 18/22 -, juris Rn. 5 ff. m. w. N.; Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 20 ZB 19.602 -, juris Rn. 5, 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2022 - 12 A 766/20

    Erfolglosigkeit der Berufung wegen gescheiterter Widerlegung der

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2011- 12 A 1975/09 -, juris Rn. 5 m. w. N. und vom 5. Oktober 2021 - 12 A 3342/20 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 10 LA 18/22 -, juris Rn. 5 ff. m. w. N., Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 20 ZB 19.602 -, juris Rn. 5, 7.
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